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AGB Formatiert Stand: 19.02.2025

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Eigen- und Fremdveranstaltungen, die von der Kulturkirche-Beeckerwerth, vertreten durch den Inhaber Kai Bajda (handelnd unter Magic-Musical), Dümpterstrasse 59, 47138 Duisburg (im Folgenden „Veranstalter“ genannt), durchgeführt werden.

2. Eintritt, Ermäßigte Tickets, Gültigkeit

2.1 Der Eintritt zur Veranstaltung setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus.

2.2 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

2.3 Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

2.4 Bis zum Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.

2.5 Tickets sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

3. Zuweisung Anderer Plätze

3.1 Der Veranstalter behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den Veranstalter aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.

3.2 Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

4. Haftungsbeschränkung

4.1 Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

4.2 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

5. Hausordnung, Verhalten im Gebäude

5.1 Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden.

5.2 Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in das Theater ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgebäude erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

5.3 Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltung ist untersagt.

5.4 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Veranstaltung ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

5.5 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.

5.6 Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

6. Beginn / Einlass

6.1 Die Veranstaltungsräume werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

6.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

6.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

7. Änderungen von Vorstellungszeiten / Besetzungen

7.1 Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern.

8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

8.1 Im Saal sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Der Veranstalter behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen Personen von der Veranstaltung auszuschließen.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

9. Fundsachen

9.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro des Veranstalters verwahrt.

9A. Besondere Bedingungen bei Infektionskrankheiten

9a.1 Der Veranstalter beachtet die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten (z.B. COVID-19), um allen Zuschauern das damit angestrebte Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für neu auftretende Infektionskrankheiten, die nach offiziellem Ermessen ein vergleichbares Handeln erfordern. Der Veranstalter ist verpflichtet, daraus folgende Pflichten, Beschränkungen und Verhaltensregeln auch dem Karteninhaber aufzuerlegen. Die jeweils aktuellen Anforderungen werden dem Karteninhaber vor dem Ticketkauf und vor der Veranstaltung mitgeteilt. Der Karteninhaber ist daneben verpflichtet, sich auch selbst unmittelbar vor der Veranstaltung über den aktuellen Stand zu informieren.

9a.2 Der Veranstalter kann dem Karteninhaber den Einlass in das Theater verweigern, sofern der Karteninhaber:

  • nicht die nach Verordnungslage für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Nachweise mit sich führt und vorlegt;
  • nicht einen zur Überprüfung seiner Identität geeigneten Lichtbildausweis mit sich führt und vorlegt;
  • nicht zum Zwecke der behördlichen Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten seine Kontaktdaten angibt;
  • typische Symptome einer relevanten Infektionskrankheit aufweist.

9a.3 Der Veranstalter kann den Karteninhaber auch nach Einlass von der Veranstaltung ausschließen, sofern dieser auch nach Aufforderung gegen die im Theater geltenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben verstößt.

9a.4 Sofern der Veranstalter nach Ziffern 9a.2 und/oder 9a.3 berechtigt ist, dem Karteninhaber den Einlass zu verweigern oder ihn von der Veranstaltung auszuschließen, sind Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Karteninhabers ausgeschlossen.

9a.5 Der Veranstalter ist berechtigt, das Recht auf Zuweisung anderer Plätze (gem. Ziffer 3) auch im Zusammenhang mit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen auszuüben.

10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Höhere Gewalt, Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

10.2 Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von den Theatergesellschaften unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

10.3 In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist der Veranstalter für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Durchführung der Veranstaltung und Barauszahlung der Einlasskarten befreit. Die Einlasskarten behalten die Gültigkeit im vollen Umfang. Dem Vertragspartner wird nach Beendigung der Umstände ein Alternativtermin vorgeschlagen.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Duisburg.